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   BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B   

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BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B (https://dejure.org/2022,27744)
BSG, Entscheidung vom 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B (https://dejure.org/2022,27744)
BSG, Entscheidung vom 25. August 2022 - B 5 R 83/22 B (https://dejure.org/2022,27744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Höhere Altersrente unter Zugrundelegung zusätzlicher Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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    Höhere Altersrente unter Zugrundelegung zusätzlicher Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 13) .

    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung dieses Revisionszulassungsgrundes (vgl § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ) muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN; s auch Fichte in Fichte/ Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 32 ff; Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 283 ff) .

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Dem stellt sie aus dem Urteil des BSG vom 12.4.2000 ( B 14 KG 3/99 R - BSGE 86, 115 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 18) den Rechtssatz gegenüber, dass ein Staatsangehöriger Bosnien-Herzegowinas aufgrund der Gebietsgleichstellung in Art. 4 Abs. 1 Satz 1 DJSVA das Tatbestandsmerkmal des Inlandsaufenthalts in Deutschland gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 BKGG nicht nur bei einem Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina, sondern sogar bei einem Aufenthalt in Deutschland ohne ausreichenden Aufenthaltstitel erfülle und deshalb bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Kindergeld nach § 1 BKGG habe.

    Hingegen verhält sich die Entscheidung des BSG vom 12.4.2000 ( B 14 KG 3/99 R - BSGE 86, 115 = SozR 3-5870 § 1 Nr ) lediglich zu § 1 Abs. 1 und 3 BKGG (idF der Neubekanntmachung vom 31.1.1994, BGBl I 169) .

  • EuGH, 07.07.2022 - C-576/20

    In anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten sind bei der

    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Auch das Urteil des EuGH vom 7.7.2022 ( C-576/20 - juris RdNr 65 f) führt für Fallgestaltungen wie die der Klägerin, die ihre Kinder nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, sondern in einem Drittstaat erzogen hat, nicht zu einem erneuten Klärungsbedarf.
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 13) .
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Mit der grundlegenden Entscheidung des Senats vom 21.10.2021 zur Berücksichtigung von KEZ für Zeiten einer Erziehung außerhalb Deutschlands (B 5 R 28/21 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) befasst sie sich nicht.
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 2/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Dem Einzelfall der Klägerin kommt jedoch keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl BSG Beschluss vom 6.1.2022 - B 5 LW 2/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 29.6.2022 - B 5 R 98/22 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Ebenso wenig setzt sie sich inhaltlich mit dem von ihr benannten Urteil des BSG vom 15.11.1988 ( 4/11a RA 58/87 - juris RdNr 15) auseinander, welches wiederum auf das Urteil vom 12.7.1988 ( 4/11a RA 36/87 - BSGE 63, 282, 283 f = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 S 2 f) Bezug nimmt.
  • BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN; s dazu auch Meßling in Krasney/ Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 303) .
  • BSG, 29.06.2022 - B 5 R 98/22 B

    Rückwirkende Aufhebung einer großen Witwenrente; Grundsatzrüge im

    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Dem Einzelfall der Klägerin kommt jedoch keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl BSG Beschluss vom 6.1.2022 - B 5 LW 2/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 29.6.2022 - B 5 R 98/22 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 58/87
    Auszug aus BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B
    Ebenso wenig setzt sie sich inhaltlich mit dem von ihr benannten Urteil des BSG vom 15.11.1988 ( 4/11a RA 58/87 - juris RdNr 15) auseinander, welches wiederum auf das Urteil vom 12.7.1988 ( 4/11a RA 36/87 - BSGE 63, 282, 283 f = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 S 2 f) Bezug nimmt.
  • BSG, 16.11.2022 - B 5 R 121/22 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungs- und

    Es fehlt somit eine Begründung dafür, weshalb die Aussagen des von der Klägerin angeführten BSG -Urteils zum Kindergeld auch für den hier streitbefangenen Anspruch auf Berücksichtigung von KEZ bei Rentenleistungen maßgeblich sein könnten (vgl BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 4 ff) .

    Der Wunsch nach einer höchstrichterlichen Überprüfung der von der Vorinstanz vorgenommenen Subsumtion vermag die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache jedoch nicht zu begründen (vgl BSG aaO; BSG Beschluss vom 29.6.2022 - B 5 R 98/22 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - RdNr 11) .

    Weshalb insoweit für das im Jahr 1968 abgeschlossene DJSVA etwas anderes gelten oder zusätzlicher Klärungsbedarf bestehen könnte, zeigt die Klägerin in ihrer Beschwerdebegründung nicht auf (vgl BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - RdNr 12) .

    Auch das Urteil des EuGH vom 7.7.2022 ( C-576/20 - juris RdNr 65 f) führt für Fallgestaltungen wie die der Klägerin, die ihre Kinder nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, sondern in einem Drittstaat erzogen hat, nicht zu einem erneuten Klärungsbedarf (vgl BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - RdNr 12) .

  • BSG, 05.06.2023 - B 5 R 26/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine solche Rechtsfrage muss eine vom Einzelfall losgelöste (abstrakt-generelle) Frage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten revisiblen Vorschrift (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht aufwerfen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Dem Einzelfall des Klägers kommt jedoch keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 08.12.2022 - B 5 R 149/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenzrüge -

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • LSG Bayern, 05.06.2023 - L 13 R 485/22

    Rentenversicherung: Voraussetzung für Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei

    Weshalb der Kindergeldanspruch mit dem Anspruch eines Elternteils auf Berücksichtigung von KEZ bei der Berechnung eigener Rentenansprüche rechtlich gleich behandelt werden muss, erläutert die Klägerin nicht und hierfür ist auch nichts ersichtlich (vgl. BSG, Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris Rn. 7; BSG, Beschluss vom 16.11.2022 - B 5 R 121/22 B - juris Rn. 10; siehe auch die besonderen Vorschriften einerseits zu kinderbezogenen Leistungen der Rentenversicherung in Art. 26 Abs. 2 DJSVA und andererseits in Art. 28 DJSVA zum Kindergeld).
  • BSG, 22.12.2023 - B 5 R 128/23 B
    Die Frage lässt bereits nicht erkennen, welche konkrete revisible Norm zur Überprüfung gestellt werden soll (vgl allgemein zu den Anforderungen an eine Rechtsfrage iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zB BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 29.09.2023 - B 5 R 87/23 B
    Eine solche Rechtsfrage muss eine vom Einzelfall losgelöste (abstrakt-generelle) Frage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten revisiblen Vorschrift (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht aufwerfen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 04.05.2023 - B 5 R 30/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine solche Rechtsfrage muss eine vom Einzelfall losgelöste (abstrakt-generelle) Frage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten revisiblen Vorschrift (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht aufwerfen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 24.11.2022 - B 5 R 116/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Dem Einzelfall der Klägerin kommt jedoch keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl BSG Beschluss vom 6.1.2022 - B 5 LW 2/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 29.6.2022 - B 5 R 98/22 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 05.12.2022 - B 5 R 169/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 83/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 02.03.2023 - B 9 SB 37/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - L 16 R 870/19

    Kindererziehungszeiten - Rente wegen Erwerbsminderung - gewöhnlicher Aufenthalt -

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